Belegungs­kalender

(Gruppenhaus.de)

Hier können Sie prüfen, wann Ihre Gruppe eines unserer Häuser belegen kann.

Kleine Gruppen mit maximal 2 Betreuern und bis zu 30 Teilnehmern finden im Lütthus Platz.

Größere Gruppen (bis maximal 42 Personen) kommen im Reetdachhaus unter.

Gruppen mit mehr als 42 Personen brauchen beide Häuser.

Auch wenn im Belegungsplan kein Haus frei ist, lohnt sich eine Anfrage, denn unser Belegungsbüro vermittelt mehrere Schullandheime.

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Konditionen und Preise

Konditionen

  • Abrechnung nach Tagessätzen entsprechend den gebuchten Mahlzeiten oder als Selbstversorger (SV).
  • Mindestbelegung im Lütthus 15 Personen, im Reethaus 25 Personen; Alleinbelegung des Heims ab 40 Personen.
  • Anreise 15 Uhr, Abreise 10 Uhr; andere An- oder Abreisezeiten sind in begründeten Einzelfällen möglich.
  • Mindestbelegungszeit 2 Übernachtungen, Ausnahmen sind für öffentliche Gruppen in der Nebensaison möglich.
  • Gruppen buchen ein Haus (oder beide Häuser).
  • Eine Mindestzahl an Teilnehmern muss bei der Buchung angegeben werden. er Gruppenleiter erhält mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 20% der Gesamtkosten. Diese ist spätestens einen Monat vor der Anreise fällig.
    Weitere Personen können nachgemeldet werden. Nach der Abreise werden die übrigen Kosten (z.B. für nachgemeldete Personen) abgerechnet.
  • AGB und Hausordnung

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Hausordnung in Kürze

(Langfassung)

Schäden

Beim Checkin  unmittelbar nach Ihrer Ankunft geht ein Mitarbeiter mit Ihnen gemeinsam durch alle Ihnen zur Verfügung gestellten Räume. Für die Übergabe wird ein Protokoll angefertigt, das unter anderem bereits bestehende Schäden dokumentiert. BItte melden Sie uns neue Defekte und Beschädigungen, damit sie beseitigt werden können. Schäden, die durch Teilnehmer Ihrer Gruppe entstehen, melden Sie uns bitte ebenfalls. Vor der Abreise wird gemeinsam ein Checkout durchgeführt, das Protokoll dieser Begehung dokumentiert neue Schäden. Auf der Rechnung werden entsprechende Kosten dafür ausgewiesen.

Feuer/Rauchen

Im Reetdachhaus, Lütthus sowie im Speisesaal ist der Umgang mit offenem Feuer verboten. Rauchen ist in allen Gebäuden verboten, auf dem Gelände nicht erwünscht.

Alkohol

Die Lehrer bzw. Betreuer dürfen Alkohol­genuss von Teilnehmern ihrer Gruppen nur im Rahmen der vom Kinder- und Jugend­schutz­gesetz genannten Grenzen dulden. In den Häusern und auf dem Gelände ist Alkohol­konsum nicht erwünscht. Wir behalten uns vor, für grobe Verun­reinigungen aufgrund von Alkohol­missbrauch eine Reinigungs­gebühr von 100€ zu erheben.

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